Nach § 5 der Satzung der Stadtbetriebe Hennef AöR werden die Mitglieder desVerwaltungsrates vom Rat der Stadt Hennef für die Dauer von fünf Jahren gemäß § 50 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung NRW gewählt. Den Vorsitz im Verwaltungsrat führt der Bürgermeister. Stellvertreter ist der Erste Beigeordnete.
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