Landschaftsschutzgebiete werden
festgesetzt.
Während also beim Schutzinstrument "Naturschutzgebiet" der Erhalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensräume im Mittelpunkt steht, geht es beim Landschaftsschutzgebiet v.a. um die Eigenheiten des Landschaftsbildes und die landschaftsbezogene Erholung. Grundlage ist als Rahmengesetz das Bundesnaturschutzgesetz (§ 15) und auf Landesebene das Landschaftsgesetz NRW (§ 21).
Da sich das Hennefer Stadtgebiet durch hohe Attraktivität und Vielfältigkeit auszeichnet, wurden große Teile bereits 1986 durch eine Ordnungsbehördliche Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Rhein-Sieg-Kreis geschützt.
Auf dem Stadtgebiet Hennefs liegen drei Landschaftsschutzgebiete. Den Geltungsbereich und den jeweiligen Verordnungstext können Sie dem Umweltatlas entnehmen.
Für Umsetzung der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist die Untere Landschaftsbehörde, also der Rhein-Sieg-Kreis zuständig. An diese sind Anträge auf Ausnahmegenehmigung oder Befreiungen zu richten.
Mit den Inhalten (Zielen, Verbote, Ausnahmen und Genehmigungsvorbehalte) wird in der Verordnung auch die genaue Abgrenzung festgesetzt, denn die Regelungen gelten nur in diesem räumlichen Geltungsbereich. In aller Regel sind bebaute Bereiche vom Landschaftsschutz ausgenommen. Gebiete die einer Bebauung zugeführt werden sollen, z.B. durch Aufstellung eines Bebauungsplanes, werden aus dem Landschaftsschutz entlassen, so dass die Satzung vom 15.07.1986 bereits zahlreiche Einzeländerungen erfahren hat.
Einen ersten Überblick über den Geltungsbereich liefert die obige Übersichtskarte. Für genauere, flurstücksbezogene Aussagen empfiehlt sich, beim Rhein-Sieg-Kreis (Untere Landschaftsbehörde) Einsicht in die entsprechende Verordnungskarte zu nehmen.
Für Notfälle ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie tagsüber unter der Rufnummer 02242 / 888-550 zu erreichen. Außerhalb der Dienstzeiten erreicht man das Jugendamt in dringenden Fällen über die örtliche Polizeistation: Tel. 02241 / 541-3521.
Nachdem der Stadtrat Ende 2011 einstimmig die Einführung der Ehrenamtscard NRW in Hennef beschlossen hat, können nun ehrenamtlich tätige Menschen jederzeit die Karte beantragen. Alle weitere Informationen und das Antragsformular findet man hier.
Alle Sendungen "Hennef - meine Stadt" des Hennefer Lokalfernsehens Medial3-TV findet man auf der Website von nrwision unter www.nrwision.de/sender/macher/medial3-tv.html. Über aktuelle Sendetermine kann man sich im Programmschema von nrwvision informieren.