Die Aufstellung von Spielautomaten mit bzw. ohne Gewinnmöglichkeit ist
zur Vergnügungssteuer anzumelden.
Monatliche Steuerbeträge für Apparate in Spielhallen u.ä.:
- mit Gewinnmöglichkeit - 16% des Einspielergebnisses
- ohne Gewinnmöglichkeit - 61 Euro je Gerät
Monatliche Steuerbeträge für Apparate in Gaststätten u.ä.:
- mit Gewinnmöglichkeit - 16% des Einspielergebnisses
- ohne Gewinnmöglichkeit - 25 Euro je Gerät
Seit dem 01.01.2016 werden für Apparate, die gewaltverherrlichende Praktiken zum Gegenstand haben, monatlich 500 Euro je Gerät erhoben. Die Spielautomatensteuer wird als Vergnügungssteuer durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.