Die Unterlagen für die Einbürgerung erhalten Sie im Bürgerzentrum der Stadt Hennef (Sieg). Für die Abgabe der Unterlagen zur Einbürgerung wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Einbürgerung nach §10 StAG
Voraussetzungen: Sie müssen mindestens acht Jahre in Deutschland leben und im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sein, sowie Freizügigkeitsbescheinigung nachweisen können. Darüber hinaus müssen Sie ihren des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln bestreiten konnen. Der
Antrag ist persönlich bei der Behörde zu unterschreiben. Personen, die
das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen.
Einbürgerungen nach §§ 8 oder 9 StAG
Voraussetzungen:
- Asylberechtigt und 6 Jahre in der BRD oder
- Ehegatte deutscher Staatsangehöriger und
- 3 Jahre in der BRD und 2 Jahre verheiratet sowie
- 60 Monatebeitragspflichtige Beschäftigung (Antragsteller/in oder Ehegatte)
- Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln
- Negativbescheinigung der Wohngeldstelle
- Aufenthaltstitel
Bei Einbürgerung nach §9 StAG ist für den deutschen Ehegatten ein Antrag auf Überprüfung seiner Staatsangehörigkeit aufzunehmen. Der
Antrag ist persönlich bei der Behörde zu unterschreiben. Personen, die
das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag stellen. Sollte der Ehegatte bereits eingebürgert worden sein, bitte die Einbürgerungsurkunde mit vorlegen.
Die Einbürgerungsurkunden werden durch die
Kreisverwaltung Siegburg
Kaiser - Wilhelm - Platz 1
53721 Siegburg
ausgehändigt. Das Bürgerzentrum leitet die Unterlagen mit der Stellungnahme lediglich an die Kreisverwaltung weiter.