Wenn Sie alleinerziehend sind und vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Kindesunterhalt erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten.
Voraussetzung für die Gewährung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist:
- Sie sind alleinerziehend und leben nicht mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt keinen oder einen zu geringen Kindesunterhalt.
- Ihr Kind oder Sie besitzt/en die deutsche Staatsangehörigkeit oder verfügt/en über eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis.
- Sie wirken, sofern nötig, bei der Vaterschaftsklärung Ihres Kindes mit.
- Sofern Ihr Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat:
Ihr Kind bezieht keine Leistungen vom Jobcenter oder der dortige Bedarf kann durch den Unterhaltsvorschuss gedeckt werden oder Sie erhalten nur aufstockend Leistungen vom Jobcenter und erzielen monatlich mindestens 600 € Bruttoeinkommen.
Der Unterhaltsvorschuss beträgt ab 01. Januar 2021
- für Kinder bis unter 6 Jahren monatlich 174,00 Euro und
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren monatlich 232,00 Euro und
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren monatlich 309,00 Euro.
Hierauf werden folgende Einkünfte angerechnet:
- Halbwaisenrente
- Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils
- ggfs. Einkommen des Kindes
Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils, bei dem das Kind lebt, wird nicht angerechnet.
Es wird empfohlen, den Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz persönlich einzureichen.
Vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter.
Der Bearbeitungszeitraum ist einzelfallbezogen.
Öffnungszeiten:
- Montag 8-12 Uhr
- Dienstag 8-12 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 8-12 Uhr, 14-17:30 Uhr
- Freitag 8-12 Uhr
- weitere Termine nach Vereinbarung
Ansprechpartner
- Buchstabe A-H (Nachname des Kindes):
Frau Sonnenwald
Telefon: 02242 888 414 - Buchstabe I-P (Nachname des Kindes):
Frau Pusch
Telefon: 02242 888 430 - Buchstabe Q-Z (Nachname des Kindes):
Frau Klein
Telefon: 02242 888 426
Kontakt E-Mail: unterhaltsvorschuss@hennef.de.