Das Amt für soziale Angelegenheiten berät und entscheidet über Leistungsansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) in Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt.
Ausländerrechtliche Auskünfte erteilt das
- Ausländeramt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser Wilhelm Platz 1
53721 Siegburg
Tel.: 02241/13-0